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„Für den Gottesdienst am 10.05.2020 um 08.45 Uhr gilt in St. Wolfgang folgendes Schutzkonzept“:

 

  • Zur Mitfeier in der Kirche St. Wolfgang stehen 30 Plätze (pro Person 4 m²) zur Verfügung, entsprechend der Vorgabe, einen Mindestabstand von 2 m zu anderen Plätzen zu haben. Die Plätze sind in den Bänken mit farbigen Schildern gekennzeichnet. Bei der Platzordnung muss auch berücksichtigt werden, dass Familien, aus einem gemeinsamen Hausstand, diesen Abstand untereinander nicht einhalten müssen.
  • Um einen Überblick zu bekommen, und ggf. niemanden wegschicken zu müssen, sind Gläubige gebeten, sich für die Mitfeier der Messe in Stockheim am Sonntag, 10.05.20 um 8:45 Uhr vorweg anzumelden.

    Die Anmeldung für die Pfarrgemeinde St. Wolfgang, Stockheim nimmt Frau Elvira Ludwig Tel. 09265/1590 entgegen.
  • Der Zugang zu den Gottesdiensten erfolgt ausschließlich über den barrierefreien Haupteingang. Die Türen sind geöffnet und werden kurz vor Beginn vom Ordnungsdienst geschlossen.
  • Die Mitfeiernden werden dort vom Ordnungsdienst der Kirche in Empfang genommen und eingewiesen. Der Ordnungsdienst wird auch vor der Kirche auf den notwendigen Abstand achten.
  • Einlass für die Messfeier um 8.45 Uhr ist von 8:30 Uhr bis 8:40 Uhr.
  • Für die Werktagsmessen und Vorabendmessen wird das Hauptamtliche Seelsorgeteam „Unteren Hasslachtal“ nach dem 10.05.20 Entscheidungen treffen. Mitteilungen folgen.
  • Das Verlassen der Kirche erfolgt über den Seitenausgang sowie ggf. über den barrierefreien Zugang Haupteingang (Wird vom Ordnungsdienst angewiesen!).

„Für die Messfeier gelten folgende Hygieneregeln“:

Alle Mitfeiernden müssen…

  • eine Mund-Nasen-Bedeckung, auch während des GD, tragen
  • sich beim Eingang die Hände desinfizieren (Ordnungsdienst steht bereit).

  • einen gekennzeichneten Platz einnehmen (Ordnungsdienst steht bereit)
  • auf den gebotenen Abstand von 1,5 m – 2 m achten
  • aus hygienischen Gründen ihr „eigenes Gotteslob“ mitbringen
  • dürfen die Empore (Orgel) in nicht betreten
  • Hinweise zum Empfang der Kommunion werden unmittelbar vor Beginn der Messfeier in der Kirche bekannt gegeben. Maskenpflicht besteht auch während der Kommunion, d. h., die Maske darf, erst unmittelbar vor dem Empfang der Hostie abgenommen, und muss unmittelbar danach, vor dem Zurückgehen auf den eigenen Platz, wieder angelegt werden.